Projekte des Naturparks
§27 des Bundesnaturschutzgesetzes und Artikel 15 des bayerischen Naturschutzgesetzes legen die gesetzlichen Aufgaben eines Naturparks fest.
Erholung & nachhaltiger Tourismus
- Naturverträgliche Erholungsmöglichkeiten in Natur und Landschaft schaffen
- Nachhaltige regionstypische touristische Entwicklung unterstützen
Naturschutz & Landschaftspflege
- Biologische Vielfalt, Klima und Ressourcen schützen
- Natur- und Kulturlandschaften in ihrer Vielfalt und Schönheit erhalten und entwickeln
Bildung für nachhaltige Entwicklung
- Natur, Landschaft und Kultur durch Umweltbildung erlebbar machen
- Zusammenhänge und Handlungsmöglichkeiten in Naturschutz und nachhaltiger Entwicklung vermitteln
Nachhaltige Regionalentwicklung
- Nachhaltige Landnutzung, Wertschöpfung und regionale Entwicklung unterstützen
- Regionale Identität, Heimatverbundenheit und Lebensqualität stärken