Start der Vegetationszeit
ab 1. April!
Frühling heißt Start der Vegetations-, sowie Brut- und Setzzeit!
Unser aller Recht auf freien Zugang zur Natur ist ab jetzt in einigen Punkten eingeschränkt. Damit der wohlverdiente Ausflug nicht zum Problem für Wildtiere oder Landwirte wird, gilt es Folgendes zu beachten:
1. Die Wege nicht mehr verlassen! Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen in der Nutzzeit von 1. April bis 31. Oktober grundsätzlich nicht betreten werden. Verstöße gegen diese Regelung können schon dann vorliegen, wenn ein Wanderer querfeldein seinen Weg verkürzt oder ein Hundehalter das berühmte „Stöckchen“ auf die Wiese wirft, damit sein Tier es apportiert.
2. Schutzbereiche für Wildtiere respektieren! Wiesen- oder Kiesbrüter legen ihre Nester direkt auf dem Boden an und sind deshalb sehr anfällig für Störungen. Bitte Beschilderungen und Betretungsverbote für den Schutz dieser Tiere beachten.
3. Hundekot verunreinigt das Futter unserer Nutztiere! Dies kann von Verdauungsstörungen bis hin zu Notschlachtungen und Totgeburten führen. Deshalb Hundekot in der Nähe von genutzten Flächen immer mitnehmen, auch an Regentagen! Wiesen & Weiden sind das Esszimmer von Rindern, Schafen, Ziegen & Co.
4. Hunde nicht stöbern lassen und an sensiblen Stellen anleinen! Um die Lebens- und Rückzugsräume unserer Wildtiere zu schützen, sollten Hunde in der Brut- und Setzzeit nicht stöbern und an sensiblen Stellen angeleint werden, denn in Gebüschen und auf Wiesen brüten Vögel oder liegen Rehkitze, deren Schutz in unser aller Verantwortung liegt.