Vegetationszeit ab 1. April!
Unser aller Recht auf freien Zugang zur Natur ist ab 1. April in einigen Punkten eingeschränkt:
- Die Wege nicht mehr verlassen!
Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen in der Nutzzeit von 1. April bis 31. Oktober grundsätzlich nicht betreten werden. Verstöße gegen diese Regelung können schon dann vorliegen, wenn ein Wanderer querfeldein seinen Weg verkürzt oder ein Hundehalter das berühmte „Stöckchen“ auf die Wiese wirft, damit sein Tier es apportiert.
- Hundekot verunreinigt das Futter unserer Nutztiere!
Dies kann von Verdauungsstörungen bis hin zu Notschlachtungen und Totgeburten führen. Deshalb Hundekot in der Nähe von genutzten Flächen immer mitnehmen, auch an Regentagen! Wiesen & Weiden sind das Esszimmer von Rindern, Schafen, Ziegen & Co.
- Hunde nicht stöbern lassen und an sensiblen Stellen anleinen!
Um die Lebens- und Rückzugsräume unserer Wildtiere zu schützen, sollten Hunde in der Brut- und Setzzeit nicht stöbern und an sensiblen Stellen angeleint werden, denn in Gebüschen und auf Wiesen brüten Vögel oder liegen Rehkitze, deren Schutz in unser aller Verantwortung liegt.