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aus dem Naturpark

Neue Wald-Wild-Schongebiete im Naturpark

© Naturpark Ammergauer Alpen e. V.
© Naturpark Ammergauer Alpen e. V., Klaus Pukall
© Naturpark Ammergauer Alpen e. V.
© Naturpark Ammergauer Alpen e. V.

Im Ammertal sind zwei neue Schutzgebiete für Wildtiere im Winter ausgewiesen worden.

Der frühe Wintereinbruch verdeutlicht, dass trotz der insgesamt milderen Winter für Gämsen, Hirsche, und Raufußhühner das Leben schnell sehr harsch wird. Um diesen und anderen Tieren in unserer stark durch den Menschen genutzten Landschaften letzte Rückzugsräume zu geben, werden im Winter im gesamten Alpenraum Winterschutzgebiete für Wildtiere ausgewiesen.

Im Winter 2023 kommt im Naturpark Ammergauer Alpen ein neues Wald-Wild-Schongebiet am Teufelstättkopf dazu. Zusätzlich vereinbarten Vertreter des Deutschen Alpenvereins, der Grundeigentümer und der Bergwacht eine Vergrößerung des Wald-Wild-Schongebiets am Rosengarten (siehe Karte).

 

In beiden Schutzgebieten leben Raufußhühner, v. a. das vom Aussterben bedrohte Birkwild. Eine Vogelart, die nicht in den warmen Süden zieht, sondern in unseren Bergen überwintert. Die Überlebenskünstler ernähren sich im Winter z. T. nur von Nadeln und graben sich bei besonders schlechter Witterung in Schneehöhlen ein. „Bei der Abgrenzung der Gebiete haben wir darauf geachtet, dass viel genutzte Schneeschuh- und Skitourenrouten nicht betroffen sind,“ so Naturparkkoordinator Klaus Pukall. Unterhalb des Teufelstättkopf wird nun ein kleiner Latschengürtel geschützt, in dem sich das Birkwild bevorzugt aufhält. Bei hoher Schneelage schlängelten sich einzelne Skifahrer durch diesen Bereich und schreckten die Hühner auf, was wichtige Fettresoucen der Tiere verringert. Das größere Wald-Wild-Schongebiet am Rosengarten grenzt jetzt das vielfach genutzte Gebiet am Pürschling (Lägental, Kurztal) klar von dem Rückzugsbereich zwischen Kuhalmstraße bis Waldalm ab. „Auch bei Ausaperung sollten Winterwanderer die Gebiete während des Winters nicht betreten“, verdeutlicht Pukall. „Für die Wildtiere besteht weiterhin die Notzeit.“

 

Erklärung der Nummern:

1 vergrößertes Wald-Wild-Schongebiet um den Rosengarten: bitte im Winter nicht betreten

2 neues Wald-Wild-Schongebiet am Gipfel des Teufelstättkopf: bitte im Winter nicht betreten

3 bestehendes Wildschutzgebiet Schartenköpfe: Betretungsverbot vom 1.12. - 15.4.

4 bestehendes Wald-Wild-Schongebiet im Kurztal: bitte im Winter nicht betreten

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